Derzeit in Rheinland-Pfalz amtlich eingeführt ist die DIN 4149 :2005-04 Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten. Im Einführungserlass wird auf die Anlage 5.1/1 verwiesen, die ebenfalls zu beachten ist.
(Link s. Mitteilung 2019-01)
Nicht in RLP, aber in 12 Bundesländern umgesetzt ist die MVV TB, die jedoch ebenfalls auf die DIN 4149 :2005-04 verweist, dort jedoch mit Anlage A 1.2.9/1.
Die aktuelle Fassung des Eurocodes 8 (DIN EN 1998 1:2010 12 i.V.m. DIN EN 1998 1/A1:2013 05 und DIN EN 1998 1/NA:2011 01 sowie DIN EN 1998 5:2010 12 und DIN EN 1998 5/NA:2011 07) ist derzeit aufgrund anerkannter Schwächen bauaufsichtlich nicht
eingeführt. (Stand Oktober 2019)
Der aktuelle Entwurf einer Neufassung des Eurocodes 8 (Entwurf DIN EN 1998 1/NA) wurde am 21.09.2018 veröffentlicht, die Einspruchsfrist ist mittlerweile abgelaufen. Eine Veröffentlichung des Weißdrucks noch in 2019 wird erwartet. Solange aber das deutsche Anwendungsdokument (NA) dazu nicht fertiggestellt ist, ist - nach Einschätzung der obersten Bauaufsicht Rheinland-Pfalz - auch mit der Neufassung des EC 8 wenig anzufangen.
Die verbindliche Anwendung des EC 8 für die Baustatische Prüfung kann erst nach Veröffentlichung in der entsprechenden VV TB des jeweiligen Bundeslandes erfolgen.