Nachrichten

ELBA - Elektronische Bauakte 
Datenaustausch-Plattform der Prüfingenieure

Januar 2024


Die VPI Rheinland-Pfalz entwickelt zusammen mit den Bundesländern Hessen und Saarland die Datenaustausch-Plattform ELBA. Diese soll in Kürze den Datenaustausch zwischen Bauherr, Planer, Prüfingenieur und Bauaufsichtsamt ermöglichen und die digitale Prüfung für alle Beteiligten wesentlich vereinfachen. Die Plattform soll Planern und Entwurfsverfasser den Upload von zu prüfenden Unterlagen und - nach Prüfung - den Zugriff der jeweiligen Planer und der Behörde auf die geprüften Unterlagen und Prüfberichte ermöglichen. Später soll auch der Datenaustausch über die X-Bau-Schnittstelle möglich sein.


Das Projekt wird gemeinsam unter dem Dach der Bundesvereinigung BVPI für alle Bundesländer entwickelt, um bundesweit für die Anwender ein einheitliches "Look and Feel" zu ermöglichen.


Nachruf Dr.-Ing. Hubert Verheyen


Digitalisierung / elektronische Bauakte


Mai 2023


Der Arbeitskreis Digitalisierung des VPI hat beschlossen, nach Möglichkeit zu Ende 2023 den Bauaufsichtsbehörden und Planern eine Datenaustauschplattform zur Verfügung zu stellen, um bautechnische Unterlagen (rechnerische Nachweise, Pläne, Anlagen) aber auch Prüfberichte künftig papierlos - nur noch als Datei - austauschen zu können.


Dazu wird die Entwicklung einer gemeinsam auf die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland zugeschnittene Version der Plattform ELBA vorangetrieben. ELBA ist bereits in einigen anderen Bundesländern in der Anwendung.


Hochwasser - Hilfe der Prüfingenieure

Juli 2021


Die Prüfingenieure in Rheinland-Pfalz können die Hilfsorganisationen und die Bauaufsichtsämter der von der Hochwasserkatastrophe betroffenden Landkreise und Städte unterstützen, indem sie die Standsicherheit von Gebäuden und Bauwerken beurteilen.


Die VPI sieht einen sinnvollen Einsatz der ihr angehörenden Prüfingenieure für Baustatik (landläufig auch als "Prüfstatiker" bezeichnet) bei der Beurteilung, ob von einem möglicherweise geschädigten Gebäude / Bauwerk Gefahren beim Betreten oder für den öffentlichen Raum ausgehen (z.B. Einsturzgefahr von unterspülten Gebäudeteilen an öffentlichen Straßen). Bei Gefahr können notwendige Sofortmaßnahmen benannt werden.


Der Einsatz sollte sinnvollerweise auf Anordnung der Einsatzleitung oder im Auftrag des zuständigen Bauaufsichtsamtes erfolgen.

Adressen der Prüfingenieure finden Sie hier:

Prüfingenieure
Share by: